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Teilnahmebedingungen

§ 1 Förderaktion PSD Nachbarschaftspreis 2024

1. Die Förderaktion PSD Nachbarschaftspreis auf https://psd-nachbarschaftspreis.de wird im Auftrag der PSD Bank RheinNeckarSaar eG (im weiteren Verlauf Auftraggeberin genannt) von der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft (im weiteren Verlauf Social Value genannt) mit Sitz in der Merheimer Straße 81 in 50733 Köln durchgeführt und veranstaltet. Die Preise werden von der Auftraggeberin ausgelobt.

2. Teilnahmeberechtigt sind alle gemeinnützigen Vereine, Gruppen, Schulen, Kitas, sozialen Einrichtungen, Fördervereine und andere Organisationen aus dem Gebiet der PSD Bank RheinNeckarSaar, die in ihrer Nachbarschaft aktiv sind. Mit der Absendung der Bewerbung wird bestätigt, dass eine aktuelle Bescheinigung der Gemeinnützigkeit vorliegt und eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausgestellt werden kann. Ohne diese Dokumente ist eine Auszahlung der Fördergelder nicht möglich. Einzelpersonen können nicht gefördert werden.

3. Ab dem 10. Juli 2024 können Bewerbungen um eine Förderung über diese Plattform eingereicht werden. Jede Bewerbung wird von Social Value manuell geprüft und erst im Anschluss an diese Prüfung online freigeschaltet, sofern keine offensichtlichen Ausschlussgründe gemäß § 2 dieser Teilnahmebedingungen vorliegen. Bewerbungen sind bis spätestens 31. Oktober 2024 möglich. Je Verein ist nur eine Bewerbung mit einem Projekt möglich.

4. Nach erfolgter Freischaltung kann für den jeweiligen Teilnehmenden direkt abgestimmt werden.

5. Die Gesamtfördersumme beträgt 75.000 Euro. Pro Region werden 25.000 Euro vergeben: Jeweils 12.000 Euro als Publikumspreise und 13.000 Euro als Jurypreise.

6. Der Fördertopf der Publikumspreise in Höhe von insgesamt 36.000 Euro wird im Rahmen einer Onlineabstimmung vergeben: Erreicht ein teilnehmender Verein eine bestimmte Stimmenzahl, erhält dieser die entsprechende Fördersumme:

  • 200 Stimmen: 400 Euro insgesamt
  • 400 Stimmen: 800 Euro insgesamt

Bei Erreichen der Förderschwellen werden an den jeweiligen Verein die entsprechenden Fördersummen ausgeschüttet: Mit Erreichen des ersten Stimmenziels von 200 Stimmen beträgt die Fördersumme 400 Euro, mit Erreichen des zweiten Stimmenziels von 400 Stimmen erhält der entsprechende Verein weitere 400 Euro, die Fördersumme für den jeweiligen Verein steigt somit auf 800 Euro. Jeder Verein kann mit 400 Stimmen somit höchstens mit 800 Euro gefördert werden. Werden nicht mind. 200 Stimmen erreicht, so wird keine Förderung an den jeweiligen Verein ausgeschüttet.

7. Unabhängig von der Stimmenzahl vergibt die Jury per Kuratoriumssitzung am 14. November 2024 13.000 Euro pro Region, also insgesamt 39.000 Euro Jurypreise, unter allen Teilnehmenden in freier Staffelung der Preise.

8. Bewerbungen auf der Plattform sind bis zum 31. Oktober 2024 möglich.

9. Eine Stimmabgabe auf der Plattform ist möglich, bis die Publikums-Fördersumme in der jeweiligen Region ausgeschöpft ist und bis spätestens 31. Oktober 2024.

10. Die Abstimmung funktioniert per SMS-Verifizierung. Es kann pro deutscher Mobilfunknummer einmalig eine SMS mit einem Abstimmcode angefordert werden. Nur deutsche Mobilfunknummern können teilnehmen. Der SMS-Empfang innerhalb der EU ist kostenlos. Die Abstimmcode ist nach Anforderung der SMS für 48 Stunden gültig. Ein Abstimmcode entspricht einer Stimme, die beliebig an einen Verein vergeben werden kann. Ein Abstimmcode kann in jeder der drei Regionen angefordert werden.

11. Die Vergabe der Förderungen erfolgt in der Reihenfolge, in der die Teilnehmenden die Stimmenziele und somit Fördersummen erreichen. Mit dem Erreichen einer Förderschwelle durch einen Teilnehmenden wird der Gesamtfördertopf um die jeweilige Fördersumme verringert.

12. Social Value ist berechtigt, Stimmen aus wichtigen Gründen nicht zu werten. Dies ist u.a. der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation der Stimmenstände (u.a. bei Einsatz automatischer Abstimmsysteme, Einsatz von mutmaßlich eigens für die Förderaktion angelegten Mobilfunknummern oder versuchter Störung bzw. Beeinflussung des ordnungsgemäßen Ablaufs).

13. Die Auszahlung aller Fördergelder erfolgt nach der Kuratoriumssitzung im November 2024.

§ 2 Ausschlussgründe für die Teilnahme

1. Teilnehmende, die materielle Anreize wie beispielsweise kostenlose Mitgliedschaften oder Preisgelder für die Stimmabgabe in Aussicht stellen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

2. Projektträger, die die Teilnahmebedingungen unter § 1 Absatz 2 nicht erfüllen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Projektträger, die diskriminierendes, menschenverachtendes und/oder rassistisches Gedankengut kommunizieren oder das Persönlichkeitsrecht verletzende Hintergründe erkennen lassen, werden ausnahmslos von der Teilnahme ausgeschlossen. Hier gibt es keinerlei Toleranz.

4. Projektträger, deren Vorstand freie oder feste Mitarbeitende von Social Value sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

5. Projektträger, die offensichtlich radikale und illegale Ziele verfolgen sind von der Förderaktion ausgeschlossen.

6. Projektträger können von der Förderaktion sofort oder nachträglich aus wichtigen Gründen ausgeschlossen werden. Dies ist insbesondere der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation der Abstimmung oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Ablaufs. Dies kann ggf. auch die Aberkennung eines Preises zur Folge haben.

7. Der Auftraggeberin behält sich vor, Teilnehmende aus unternehmensspezifischen Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

§ 3 Verschiebung oder Abbruch

1. Wir behalten uns vor, die Abstimmung zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen wir insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmung nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmenden oder eines Projekts verursacht wird, kann Social Value von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 4 Haftung

1. Social Value wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

2. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an dem vom Auftraggeberin gestifteten Gewinn haftet Social Value nicht.

3. Social Value haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässige oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

§ 5 Datenschutz

1. Für die zur Registrierung erforderlichen Daten im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt die Datenschutzrichtlinie der Förderaktion, welche hier abrufbar ist.

2. Bei der Anmeldung über die Plattform erklären sich die Bewerbenden damit einverstanden, über den Ablauf der Aktion und über Folgeaktionen per E-Mail an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse informiert zu werden.

3. Die teilnehmenden Personen können die gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit durch Anfrage an die Adresse Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, Merheimer Str. 81, 50733 Köln oder eine E-Mail an die Adresse datenschutz@spendenwettbewerb.de einsehen und korrigieren lassen. Diese vorgenannte Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich gegenüber Social Value an die vorgenannte Adresse oder per E-Mail an die Adresse datenschutz@spendenwettbewerb.de widerrufen werden.

§ 6 Unzulässige Inhalte

1. Die Teilnehmenden verpflichten sich mit ihrer Teilnahme, nur Bilder in ihrem Profil zu verwenden, die keine Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen. Des Weiteren dürfen nur Bilder verwendet werden, die keinen unzulässigen Inhalt aufweisen. Unzulässigkeiten sind im Folgenden aufgeführt:

  • Recht am eigenen Bild: Wegen Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits-, Kunst- oder Markenrechten dürfen Aufnahmen von Personen, Markenartikeln oder öffentlichen Gebäuden erst dann verwendet werden, wenn die Betroffenen die Nutzung bewilligt haben bzw. wenn die Zustimmung der Berechtigten eingeholt wurde. Abbildungen von Kindern dürfen in den Profilen nur genutzt werden, wenn die Einwilligung der Eltern vorliegt.
  • Urheberrechte: Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. dürfen nur benutzt werden, wenn die Teilnehmenden zur Nutzung berechtigt sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Teilnehmenden diejenigen sind, die das Foto angefertigt haben oder wenn sie die Zustimmung der Fotografierenden oder sonstigen berechtigten Personen eingeholt haben. Gescannte Fotos aus Zeitungen, Büchern, etc. und Fotos aus anderen Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung der Berechtigten nicht hochgeladen werden. Entsprechendes gilt für alle urheberrechtlich geschützten Werke, seien es Texte, Bilder, Logos, Grafiken, etc. Auch diese dürfen nur hochgeladen werden, wenn die Teilnehmenden sich vorher die entsprechenden Nutzungsrechte der Urherber:innen oder sonstigen Berechtigten eingeholt haben.

2. Im Falle einer potentiellen Verletzung der Rechte Dritter, werden die Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Anhörung des jeweiligen Teilnehmenden bis zur Klärung des Sachverhalts von der Website entfernt. Sollten Sie eine Verletzung von Bild- oder Persönlichkeitsrechten melden wollen, senden Sie bitte eine Nachricht an datenschutz@spendenwettbewerb.de.

§ 7 Sonstiges

1. Die Teilnehmenden der Förderaktion übertragen die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der im Rahmen der Bewerbung eingereichten Beschreibungen (Texte), Bilder und Fotos an den Auftraggeberin und Social Value und können namentlich und/oder mit Bild veröffentlicht werden. Mit der möglichen Verwendung des Bildmaterials erklären sich Teilnehmende mit dem Absenden der Bewerbung einverstanden, bezugnehmend auf §6 Ziffer 1 bedeutet dies unter anderem bei im Bild abgebildeten Personen liegt das eingeholte Einverständnis dieser Personen vor.

2. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

4. Inhaltlich verantwortlich für die Veranstaltung und Durchführung der Förderaktion: Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, Herr Lukas Dopstadt, Merheimer Str. 81, 50733 Köln siehe auch: socialvalue.de/impressum